Wenn der Verstorbene keine Verfügungen oder bestenfalls sogar ein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Neben dem Ehepartner haben zuerst die Erben der ersten Ordnung Anspruch auf den Nachlass: Hierzu gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Danach sind die Erben zweiter Ordnung erbberechtigt (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen) und im Anschluss die Erben dritter Ordnung (Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins).
Jeder, der seine Hinterlassenschaften selbstbestimmt regeln möchte, befindet sich mit einem Testament oder mit einem Erbvertrag auf der sicheren Seite. Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten um das Erbe können mit diesem Dokument vermieden werden. Das Testament muss handschriftlich verfasst und mit vollem Namenszug und Datum versehen werden – nur dann ist die Verfügung rechtsgültig. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich oder von einem Notar beraten. Für die Beratung fallen zwar Gebühren an, jedoch können spätere Unsicherheiten damit ausgeschlossen werden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen.
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Sollten Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein, Ihren Willen bezüglich der ärztlichen Behandlung zu bekunden, müssen Ihre Angehörigen in Absprache mit den Ärzten Entscheidungen treffen. Je nach Schwere des Falles können diese sehr belastend sein.
Die Patientenverfügung gilt als gesetzlich anerkannte Grundlage für Ihre medizinische Versorgung. Sie dokumentiert in schriftlicher und verbindlicher Form Ihre vorsorgliche Willenserklärung und enthält Ihre persönlichen Wünsche, Wertvorstellungen und Angaben über eine Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr äußern können. Bindend ist diese Erklärung laut Gesetzgebung jedoch nur, wenn sie schriftlich vorliegt. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens darüber. Außerdem kann eine anwaltliche Beratung dafür sorgen, letzte Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen.
Die Organspende ist ein umstrittenes Thema, das die Politik immer wieder aufgreift. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Bereitschaft, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, freiwillig. Mit Hilfe eines kostenlosen Organspendeausweises (erhältlich im Internet als Download oder in Apotheken und Arztpraxen) können Sie dokumentieren, ob Ihre Organe im Falle Ihres eigenen Ablebens gespendet werden sollen. Mit dem Ausweis können Sie darüber hinaus festhalten, ob Sie nur bestimmte Organe spenden möchten oder ob Sie als Spender generell nicht zur Verfügung stehen.
Eine Organspende kann das Leben von anderen Menschen retten oder ihre Lebensqualität entscheidend verbessern. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Thema ist hilfreich.
Sie haben von einem Trauerfall erfahren und sind sich unsicher darüber, wie Sie den Hinterbliebenen Ihr Mitgefühl ausdrücken möchten?
Die Kondolenz ist eine wichtige Geste für Trauernde. Sie erfahren dadurch Trost und gleichzeitig das Gefühl, dass sie mit ihrem Verlustschmerz nicht allein sind. Es gibt nur einige wenige Regeln, die Sie beachten sollten. Schreiben Sie Ihre Beileidsbekundung handschriftlich, per Brief oder Karte und vermeiden Sie unbedingt Floskeln („Das Leben geht weiter“ oder „Kopf hoch“).
Trauer wird leider noch viel zu oft als Tabuthema angesehen. Der Verlust eines Nahestehenden und die Lücke, die er hinterlässt, können sich jedoch als dauerhafte Belastung entwickeln. Es fällt dann schwer, die Herausforderungen des Alltags, insbesondere auch in beruflicher Hinsicht, zu meistern.
Trauerbewältigung folgt keinen Regeln. Es gibt jedoch Hilfe und professionelle Anlaufstellen. Diese in Anspruch zu nehmen, ist kein Zeichen von Schwäche, ganz im Gegenteil: Wer sich bewusst mit seiner Trauer und seinen Gefühlen auseinandersetzt, zeigt Stärke und übernimmt Verantwortung.
Der Bestattungsdienst in Schwaben vermittelt Ihnen gerne Kontakte zu Seelsorgern, Psychologen und Trauerhelfern. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bücher, die hilfreich sind. Einige Empfehlungen finden Sie nachfolgend.
Ein Sterbefall in der Familie ist nicht nur mit Trauer verbunden. Mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen gehen in der Regel viele Veränderungen einher, die auch von Kindern wahrgenommen werden. In dieser Situation sollten sie ihnen nichts verheimlichen oder ihnen durch die Vermittlung unrealistischer Bilder falsche Hoffnungen machen.
Nehmen Sie sich Zeit für die Trauer und erklären Sie ihnen altersgerecht, dass jedes Leben endlich ist. Manchmal haben Kinder sehr kreative Ideen, die im Rahmen des Abschieds für tröstliche Momente sorgen, wie z. B. gemalte Bilder oder gebastelte Grabbeigaben. Gemeinsame Rituale, wie der Besuch auf dem Friedhof, können für die Verlustbewältigung hilfreich sein. Vielleicht können Sie hin und wieder eine Gedenkstunde einrichten. Junge Menschen stellen vielleicht einige Fragen, die auch Sie nicht beantworten können. Viel wichtiger ist es jedoch, dass Sie die Trauer Ihrer Kinder ernst nehmen und bewusst zusammen Zeit verbringen, denn Trauer ist immer auch ein Familienthema.